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Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) von 1998, das nur für den nicht-ärztlichen Bereich gilt, etablierte zwei neue Heilberufe: den Psychologischen Psychotherapeuten (PPT) und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP). Während der erstgenannte Beruf den Diplom-PsychologInnen vorbehalten ist, sind beim letzteren auch Sozialberufe zur staatlich anerkannten Ausbildung, die zu einer Approbation führt, zugelassen. Hierzu zählen vor allem Absolventen mit Studienabschlüssen in Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik und Heilpädagogik. Darüber hinaus haben die Länderbehörden in unterschiedlicher Weise weitere Sozialberufe zugelassen. Mit dieser Regelung vollzog der Gesetzgeber die ohnehin von Anfang an bestehende Situation nach, dass die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Deutschland maßgeblich von PädagogInnen entwickelt und praktiziert wurde und wird. Obwohl das PsychThG eindeutig von der Gleichwertigkeit der psychologischen und pädagogischen Berufe bei der Zulassung ausgeht, gab es immer wieder berufspolitisch motivierte Diskussionen über den Kreis der zuzulassenden Berufe mit der zentralen Frage, welcher Beruf wie viele klinisch relevante Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Patienten für die Ausbildung mitbringt bzw. mitbringen sollte.
Wie unter den neuen Bedingungen der Studienreform (Bolognaprozess) und mit Blick auf die Standards der ärztlichen und psychologischen Psychotherapie-Ausbildung die Zulassung der Sozialberufe gesichert werden kann, war der Ausgangspunkt einer Initiative von Mitgliedern der Bundespsychotherapeutenkammer, der Fachhochschulen (Hochschullehrer) und des Fachbereichstages Soziale Arbeit. Daraus entwickelte sich 2005 eine ständige Arbeitsgruppe »Arbeitsgemeinschaft für die Zulassung zur Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie« (kurz: AZA-KJP), an der VertreterInnen der Deutschen Gesellschaft für Sozialarbeit (Federführung), des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit, des Berufsverbandes der Heilpädagogen, der Psychotherapeutenkammern, der psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbände, der Fachhochschulen, der Fachbereichstage Soziale Arbeit und Heilpädagogik sowie der Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit und einiger Ausbildungsinstitute für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie teilnahmen.
Nach ausführlichen Diskussionen wurde festgestellt, dass nur der Masterabschluss (M.A.) die weitere Zulassung der Sozialberufe garantieren kann. Die außerordentlich große Heterogenität der konsekutiven und Weiterbildungsstudiengänge sollte durch einen Kriterienkatalog für solche Masterstudiengänge eingedämmt werden, die an einer Zulassung der AbsolventInnen zur Ausbildung in KJP interessiert sind. Dieser Kriterienkatalog, der im Verlauf der interdisziplinären und interprofessionellen Diskussion um die Zulassungsvoraussetzungen zahlreiche Veränderungen erfahren hat, ist angefügt. Bei genauer Betrachtung wird deutlich, dass es sich hier um keine Einbahnstraße handelt. Die Aufnahme psychologischer Inhalte in den Katalog bedeutet keinesfalls eine Einschränkung des pädagogisch-sozialen Profils. Vielmehr wäre wünschenswert, dass die Masterstudiengänge für Psychologen, die auf die Ausbildung in KJP ausgerichtet sind, wesentlich mehr pädagogisch-soziale Inhalte des Kriterienkatalogs berücksichtigen würden, statt auf einer Engführung in Klinischer Psychologie zu beharren.
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